Die Paulusgemeinde hat einige Erbbaurechte vergeben. Hier finden Sie eine Broschüre, die eine Vielzahl von Informationen gibt. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro oder schreiben Sie eine Mail.
Erbbaurecht – Besonderes Verlängerungsangebot 2026
Der Kirchenvorstand hat in Absprache mit der vorgesetzten Behörde ein Angebot für Verlängerungen „baldig“ auslaufender Erbbaurechte besprochen und abgestimmt.
Hier die Erbbau-Information zum Lesen und Blättern.
Angebots-Information als PDF – Download
Die konkreten Angebotskonditionen sind einheitlich und befristet für das Jahr 2026:
• Nur für Privatpersonen (Nicht Unternehmen)
• Restlaufzeit kleiner als 50% der ursprünglichen Laufzeit
• Verlängerung auf insgesamt 75 Jahre (also bis ins Jahr 2101)
Basiswerte für den Verlängerungszeitraum sind:
• Bodenrichtwert vom 1.1.2024 (abzgl. 50€/qm)
• 2% Erbbauzins (statt 4%)
Neuer jährlicher Erbbauzins wird wie folgt ermittelt:
Verbleibende Restlaufzeit x bisherigen jährlichen Erbbauzins PLUS die zusätzliche neue Laufzeit auf 75 Jahre x den neuen jährlichen Erbbauzins nach den vorstehenden Eckwerten GETEILT durch 75 Jahre.
Ggf. kommt es noch zu weiteren rechtlich möglichen Abzügen, sofern die Erbbaurechtsnehmer evangelische Kirchenmitglieder sind.
Bei Interesse MÜSSEN SIE EINE MAIL SCHREIBEN.
Leider können wir anders nicht hilfreiche und sachliche Angaben machen.
Bitte KEINE TELEFONISCHEN ANFRAGEN.
Sie müssen folgende Angaben per Mail (oder Brief) mitteilen:
• Name des Erbbaurechtsnehmers (gemäß des Erbbauvertrages)
• Adresse und Flurnummer des Erbbaugrundstückes
• Mitteilung, wie hoch aktuell Ihr Jahres-Erbbauzins ist.
Bitte mailen an: erbbau@paulusgemeinde-raunheim. de
Generell muss aber ein Notarvertrag für die Verlängerung samt der Eintragung ins (Erbbaurechts-) Grundbuch – nach Zustimmung durch die vorgesetzte Behörde – erstellt werden.
Das Angebot ist befristet und auch NICHT VERHANDELBAR ODER VERÄNDERBAR. Sie können selbstverständlich individuell kürzere Verlängerungen beantragen, die aber dann mit 4% Erbbauzins berechnet werden.
So wollen wir eine langfristige und werterhaltende Grundlage für die Erbbaurechte für Sie als Erbbaurechtsnehmer als auch für die Erbbaurechtsgeberin zu moderaten Konditionen sicherstellen.